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Übersetzungsänderung | Übersetzungsänderungen müssen abgenommen werden

Hinweis für eine abgeänderte Übersetzung bei Motorrad-Kettensätzen:

Gerne wird die Übersetzung vom Biker abgeändert. Meist wird das Bike kürzer übersetzt, damit die Fuhre nicht nur an der Ampel glänzt, sondern auch auf der Landstraße mehr Bumms hat.

Beliebt sind vorne 1 Zahn weniger, da muß die Kettenlänge nicht geändert werden (und bleibt unbemerkt), um bessere Beschleunigung zu erhalten. Häufig wird auch auch ein Kettenrad hinten mit 2 oder 3 Zähnen mehr als original geordert, was etwa den gleichen Effekt hat. Da muß dann aber die Kette meistens um 2 Rollen verlängert werden. Das bleibt unter Umständen, wenn es im Schadensfalle entdeckt werden sollte, nicht ohne Folgen.

Das Tauschen eines Kettensatzes mit eigenmächtig abgeänderter Übersetzung ist eintragungspflichtig, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis. Sollten Sie jedoch die Änderung von einem kulanten Tüv-Prüfer abgenommen bekommen, sind Sie immer auf der richtigen Seite.

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